Faire Preise

Preise und Kosten – Taxi Würzburg

Preise und Kosten für Taxifahrten in und um Würzburg sind über die Verordnung der Stadt Würzburg festgelegt, im folgenden finden Sie die gesetzlichen Angaben der Stadt Würzburg! Das KD Taxi Würzburg Team ist immer transparent korrekt und zuverlässig. Bei uns fahren Sie sicher!

Taxifahrten in Würzburg

Verordnung der Stadt Würzburg

über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Würzburg

vom 29.November 2007 (MP Nr. 282 vom 07. Dezember 2007) Die Stadt Würzburg erlässt aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 07. September 2007 (BGBl. I S. 2246), und § 31 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk) vom 22. Dezember 1998 (GVBl S 1025), geändert durch Verordnung vom 08. März 2006 (GVBl S. 159) folgende Verordnung: § 1

Geltungsbereich

  1. Für die Beförderung mit Taxen, die von der Stadt Würzburg als Genehmigungsbehörde zugelassen sind, gilt innerhalb des Pflichtfahrgebietes der nachstehende Tarif.
  2. Das Pflichtfahrgebiet im Sinne des § 47 Abs. 4 PBefG umfasst das Gebiet der Stadt Würzburg und des Landkreises Würzburg. § 2

Taxi Kosten und PReise – Fahrpreis

  1. Das Beförderungsentgelt setzt sich bei allen Fahrten unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen aus dem Mindestfahrpreis einschließlich einer Wegstrecke von 117,65 m, dem Entgelt für die Wegstrecke bzw. die Wartezeit und Zuschlägen zusammen.
  2. Der Grundpreis beträgt 2,50 € (Bestandteil des Mindestfahrpreises)
  3. Der Mindestfahrpreis beträgt 2,70 € Er wird bei allen Fahrten mit Einschalten des Fahrpreisanzeigers fällig. Der Mindestfahrpreis erhöht sich um die jeweilige niedrigere Anfahrtspauschale des Anfahrts- oder Zielortes, wenn Fahrtbeginn und Fahrtende außerhalb des Stadtgebietes liegen und das Stadtgebiet auf der zurückzulegenden Strecke nicht durchquert oder tangiert wird. Die Anfahrtsgebühr beträgt dann bei der Anfahrt von Würzburg nach Postleitzahl Ort Entfernung Pauschale:

97253 Acholshausen 16,70 km 21,00 €
97234 Albertshausen 7,20 km 9,00 €
97232 Allersheim 17,00 km 21,50 €
97237 Altertheim 14,00 km 17,50 €
97239 Aub 32,00 km 40,00 €
97285 Aufstetten 32,20 km 40,50 €
97239 Baldersheim 30,00 km 37,50 €
97241 Bergtheim 13,80 km 17,50 €
97243 Bieberehren 32,00 km 40,00 €
97255 Bolzhausen 24,30 km 30,50 €
97277 Böttigheim 28,70 km 36,00 €
97243 Buch 36,90 km 46,50 €
97239 Burgerroth 36,00 km 45,00 €
97294 Burggrumbach 11,10 km 14,00 €
97244 Bütthard 21,30 km 27,00 €
97199 Darstadt 17,10 km 21,50 €
97241 Dipbach 18,30 km 23,00 €
97246 Eibelstadt 9,00 km 11,50 €
97253 Eichelsee 22,80 km 28,50 €
97247 Eisenheim 21,40 km 27,00 €
97249 Eisingen 8,70 km 11,00 €
97262 Erbshausen 15,00 km 19,00 €
97250 Erlabrunn 7,90 km 10,00 €
97199 Erlach 17,30 km 22,00 €
97232 Essfeld 10,00 km 12,50 €
97230 Estenfeld 4,70 km 6,00 €
97232 Euerhausen 18,00 km 22,50 €
97262 Fährbrück bei Hausen 16,50 km 21,00 €
97252 Frickenhausen 20,40 km 25,50 €
97234 Fuchsstadt 5,30 km 7,00 €
97209 Gadheim 8,00 km 10,00 €
97268 Gaubüttelbrunn 15,90 km 20,00 €
97253 Gaukönigshofen 18,20 km 23,00 €
97255 Gelchsheim 25,50 km 32,00 €
97218 Gerbrunn 2,70 km 3,50 €
97256 Geroldshausen 10,60 km 13,50 €
97232 Giebelstadt 11,30 km 14,50 €
97199 Goßmannsdorf 15,60 km 19,50 €
97222 Gramschatz 15,70 km 20,00 €
97259 Greußenheim 10,70 km 13,50 €
97261 Güntersleben 8,20 km 10,50 €
97244 Gützingen 18,40 km 23,00 €
97262 Hausen 18,50 km 23,50 €
97264 Helmstadt 18,20 km 23,00 €
97232 Herchsheim 13,60 km 16,50 €
97265 Hettstadt 6,90 km 9,00 €
97294 Hilpertshausen 14,60 km 18,50 €
97204 Höchberg 4,30 km 5,50 €
97199 Hohestadt 20,40 km 25,50 €
97292 Holzkirchen 17,30 km 22,00 €
97264 Holzkirchhausen 20,90 km 26,50 €
97292 Holzmühle 15,60 km 19,50 €
97199 Hopferstadt 25,10 km 31,50 €
97244 Höttingen 19,30 km 24,50 €
97232 Ingolstadt 11,10 km 14,00 €
97262 Jobstalerhof bei Hausen 20,50 km 26,00 €
97247 Kaltenhausen bei Fahr 19,80 km 25,00 €
97268 Kirchheim 15,30 km 19,50 €
97270 Kist 9,60 km 12,00 €
97271 Kleinrinderfeld 14,20 km 18,00 €
97243 Klingen 35,20 km 44,00 €
97273 Kürnach 7,90 km 10,00 €
97274 Leinach 10,70 km 13,50 €
97283 Lenzenbrunn 25,00 km 31,50 €
97271 Limbachshof 12,40 km 15,50 €
97236 Lindelbach 10,80 km 13,50 €
97234 Lindflur 5,40 km 7,00 €
97297 Mädelhofen 11,50 km 14,50 €
97222 Maidbronn 6,70 km 8,50 €
97276 Margetshöchheim 4,40 km 5,50 €
97279 Marienhof bei Püssensheim 17,80 km 22,50 €
97256 Moos 12,00 km 15,00 €
97230 Mühlhausen 8,40 km 10,50 €
97277 Neubrunn 22,90 km 29,00 €
97283 Oberhausen 22,50 km 28,50 €
97241 Oberpleichfeld 13,10 km 16,50 €
97199 Ochsenfurt 18,40 km 23,00 €
97255 Oellingen 26,40 km 33,00 €
97244 Oesfeld 26,40 km 33,00 €
97241 Opferbaum 16,70 km 21,00 €
97255 Osthausen 25,90 km 32,50 €
97279 Prosselsheim 14,60 km 18,50 €
97279 Püssenheim 16,40 km 20,50 €
97236 Randersacker 5,00 km 6,50 €
97234 Reichenberg 7,40 km 9,50 €
97280 Remlingen 15,90 km 20,00 €
97262 Rieden 20,70 km 26,00 €
97283 Riedenheim 23,40 km 30,00 €
97222 Rimpar 6,70 km 8,50 €
97253 Rittershausen 21,60 km 27,00 €
97297 Roßbrunn 13,40 km 17,00 €
97228 Rothof 7,40 km 9,50 €
97228 Rottendorf 6,00 km 7,50 €
97285 Röttingen 28,40 km 35,50 €
97294 Rupprechtshausen 13,30 km 17,00 €
97255 Sächsenheim 19,40 km 24,50 €
97273 Seligenstadt 9,90 km 12,50 €
97286 Sommerhausen 12,30 km 15,50 €
97255 Sonderhofen 22,50 km 28,50 €
97283 Stalldorf 21,50 km 27,00 €
97237 Steinbach 20,20 km 25,50 €
97285 Strüth 30,80 km 38,50 €
97232 Sulzdorf 13,60 km 16,50 €
97262 Sulzwiesen 16,00 km 20,00 €
97285 Tauberrettersheim 31,80 km 40,00 €
97288 Theilheim 9,10 km 11,50 €
97291 Thüngersheim 8,90 km 11,50 €
97244 Tiefenthal 23,00 km 29,00 €
97199 Tückelhausen 19,80 km 25,00 €
97234 Uengershausen 8,40 km 10,50 €
97292 Uettingen 13,40 km 17,00 €
97294 Unterpleichfeld 10,00 km 12,50 €
97209 Veitshöchheim 5,00 km 6,50 €
97295 Waldbrunn 10,80 km 13,50 €
97297 Waldbüttelbrunn 7,40 km 9,50 €
97286 Winterhausen 11,90 km 15,00 €
97253 Wolkshausen 18,20 km 23,00 €
97292 Wüstenzell 19,10 km 24,00 €
97299 Zell a. M. 1,80 km 2,50 €
97199 Zeubelried 19,90 km 25,00 €

(4) Die Wegstrecke und die Wartezeit werden nach Schalteinheiten von je 0,20 € angezeigt.
(5) Wegstreckenberechnung:

  • Wegstecke I: für die Wegstrecke für den 1. und 3. Kilometer je Kilometer 1,70 € (Das entspricht je angefangener Wegstrecke von 117,65 m einer Schalteinheit)
  • Wegstrecke II: für die Wegstrecke ab 3,01 Kilometer je Kilometer 1,25 € (Das entspricht je angefangener Wegstrecke von 160,00 m einer Schalteinheit)

(6) Wartezeiten während der Dauer des Beförderungsvertrages für jede Stunde 22,00 € (Das entspricht je 33 Sekunden einer Schalteinheit) Die Wartezeit muss mit dem Fahrpreisanzeiger berechnet werden.
(7) Als Wartezeit gilt jedes Anhalten des Taxis während einer Inanspruchnahme auf Veranlassung des Bestellers oder aus verkehrlichen, vom Taxifahrer nicht zu vertretenden Gründen; ferner bei Bestellfahrten die Standzeit nach der Ankunft am Einsteigeort des Fahrgastes, wenn der Fahrer sich beim Besteller gemeldet hat.
(8) Fahrgästen gegenüber besteht eine Wartepflicht bis zu 30 Minuten; es sei denn, dass eine andere Vereinbarung getroffen wird. Fahrgäste sind besonders darauf hinzuweisen. Fahrtunterbrechungen sind nur mit Zustimmung der Fahrgäste zulässig.
(9) Für Auftragsfahrten ohne Personenbeförderung gelten die vorstehenden Preise entsprechend.
(10) Der Taxifahrer muss während des Dienstes stets einen Betrag bis zu 50,00 € wechseln können. Fahrten zum Zweck des Geldwechselns gehen zu Lasten des Fahrers. § 3

Zuschläge – Taxi Preise und Kosten

  1.  Beförderung von Tieren Jedes frei transportierte Tier 0,50 € Im Transportbehälter oder Käfig 0,50 € Blindenhunde frei.
  2.  Beförderung von Gepäck Üblicherweise vom Fahrer im Kofferraum unterzubringendes Gepäck je Stück 0,50 € (bei mehreren Gepäckstücken jedoch höchstens 1,00 €) Üblicherweise im Fahrgastraum mitzuführendes Handgepäck sowie Rollstühle und Kinderwagen frei.
  3. Kombifahrzeuge Für die Nutzung eines Kombifahrzeuges wird eine Gebühr von 2,50 € erhoben. Unter Nutzung versteht man, dass der Transport mit einem Kombifahrzeug erforderlich ist, da ein herkömmliches Fahrzeug nicht ausreichen würde.
  4. Großraumfahrzeuge Für die Anforderung eines Großraumfahrzeuges (mindestens 6 Fahrgastplätze plus Gepäck) wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
  5. Rollstuhlgerechte Großraumfahrzeuge Für die Nutzung eines Rollstuhlgerechten Großraumfahrzeuges (Fahrgast bleibt im Rollstuhl sitzen) wird eine Gebühr von 7,50 € erhoben. § 4

Störungen des Fahrpreisanzeigers

  1. Bei Störungen des Fahrpreisanzeigers ist der Beförderungspreis nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern (lt. Kilometerzähler) entsprechend dem zutreffenden Tarif zu berechnen.
  2. Wartezeiten bis zu 5 Minuten dürfen bei Störungen des Fahrpreisanzeigers nicht berechnet werden. Wird diese Wartezeit überschritten, so wird für die ganze Wartezeit (einschließlich der ersten 5 Minuten) die Gebühr nach § 2 berechnet.
  3. Störungen des Fahrpreisanzeigers sind unverzüglich zu beseitigen. § 5

Sondervereinbarungen – Taxi Preise

Sondervereinbarungen über Beförderungsentgelte im Pflichtfahrgebiet sind nur dann zulässig, wenn sie vorher der Stadt Würzburg angezeigt werden. § 6

Weitere Bestimmungen

  1. Die vorstehenden Beförderungspreise sind Festpreise, die nicht über- oder unterschritten werden dürfen. Fahrten im Pflichtfahrgebiet sind ausschließlich unter Einschaltung des Fahrpreisanzeigers auszuführen. Sämtliche Zuschläge müssen im Fahrpreisanzeiger angezeigt werden. Es darf nur der Gesamtfahrpreis (einschließlich Zuschlag) gefordert werden, der nach dieser Preisbestimmung berechnet und auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigt wird. Ausnahmen sind nur gemäß § 5 zulässig.
  2. Bei Fahrten nach auswärts, die über das Pflichtfahrgebiet hinausgehen, ist der Fahrpreis vor Fahrtantritt mit den Fahrgästen zu vereinbaren. Der Fahrgast ist hierauf vor Antritt der Fahrt ausdrücklich hinzuweisen.
  3. Dem Fahrgast ist auf Verlangen eine Quittung über das Beförderungsentgelt mit Angabe der Fahrtstrecke und der Ordnungsnummer sowie des Namens des Unternehmers und der Betriebssitzadresse auszustellen. Der Taxifahrer hat den kürzesten Weg zum Fahrziel zu wählen, wenn nicht der Fahrgast etwas anderes bestimmt. Das Auf- und Abladen des Gepäcks hat der Taxifahrer auf Wunsch des Fahrgastes vorzunehmen. Der bauartbedingte Gepäckraum der Taxen muss uneingeschränkt nutzbar sein.
  4. Der Fahrgast muss den auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigten Beförderungspreis und die eingeschaltete Tarifstufe jederzeit vom Sitzplatz aus deutlich ablesen können. Hierzu ist bei Dunkelheit der Fahrpreisanzeiger zu beleuchten (§ 28 BOKraft). Diese Beförderungsbestimmungen gelten für alle Beförderungen in Taxen. Die Verordnung ist in den Taxen mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzuzeigen.
  5. Während der Fahrgastbeförderung ist die unentgeltliche Mitnahme Dritter bezüglich derer kein Beförderungsvertrag abgeschlossen ist sowie die Mitnahme eigener Haustiere verboten. § 7

Ordnungswidrigkeiten

Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Taxifahrer:
(1) andere als die in §§ 2, 3, 4, 5 und 6 Abs. 2 festgesetzten Beförderungsentgelte verlangt, oder den Fahrpreisanzeiger nicht richtig betätigt,
(2) entgegen § 6 Abs. 1 den Fahrpreisanzeiger nicht einschaltet,
(3) entgegen § 4 Abs. 2 Wartezeiten bei Störungen des Fahrpreisanzeigers berechnet,
(4) entgegen § 2 Abs. 10 Fahrten zum Zwecke des Geldwechselns zu Lasten des Fahrgastes ausführt,
(5) entgegen § 6 Abs. 3 auf Verlangen des Fahrgastes keine Quittung mit den vorgeschriebenen Angaben ausstellt,
(6) entgegen § 6 Abs. 3 nicht den kürzesten Weg zum Fahrtziel wählt,
(7) entgegen § 6 Abs. 3 diese Verordnung nicht mitführt oder auf Verlangen nicht vorlegt. § 8

Inkrafttreten

  1. Die Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
  2. Gleichzeitig tritt die Gemeindeverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Stadtgebiet Würzburg in der Fassung vom 28. Januar 2002 außer Kraft.
  3. Die Fahrpreisanzeiger sind innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntmachung dieser Verordnung auf die neu festgesetzten Entgelte umzustellen.

Preise und Kosten Taxifahrten – Faire Preise – KD Taxi Würzburg

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